Wie lange gilt die Bescheinigung?
Die Teilnahme an den Kursen "Erste Hilfe" oder "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" soll Sie in die Lage versetzen, u. a. bei Straßenverkehrsunfällen schnell und wirksam zu helfen. Wenn Ihr letzter Kurs über zwei Jahre zurückliegt, haben Sie jedoch möglicherweise einiges wieder vergessen. Deshalb entscheidet die jeweilige Führerscheinannahmestelle, ob sie über zwei Jahre alte Teilnahmebescheinigungen noch akzeptiert.
Zu ihrem persönlichen Nutzen empfiehlt der ASB auch Führerscheininhabern, ihre Kenntnisse alle zwei Jahre aufzufrischen - z.B. mit einem achtstündigen Erste-Hilfe-Training oder einem dreistündigen Erste-Hilfe-Fresh up. Diese Auffrischungen ersetzen jedoch nicht die für den Führerschein geforderten Kurse.