Beim Notruf gilt die Fünf-W-Regel | Am 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs 112
1973 wurde in ganz Deutschland die Notrufnummer 112 eingeführt. Seit 1991 gilt sie auch EU-weit. Seit 2009 wird jedes Jahr am 11. Februar der Europäische Tag des Notrufs 112 begangen, um die lebenswichtige Bedeutung der Notfallhilfe noch stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen.
Unter der vorwahlfreien Nummer 112 erreicht der Anrufer kostenlos und ohne Netz eine Leitstelle, die je nach Notfall die zuständigen Organisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert. Wer aus Stadt und Landkreis Kassel anruft, dessen Notruf geht in der zentralen Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr Kassel ein. Von dort aus werden täglich rund 300 Einsätze koordiniert.
Erste Regel: Ruhe bewahren
Doch was sage ich, wenn ich den Notruf wähle? Welche Angaben werden gebraucht? Die erste Regel lautet: Ruhe bewahren. Denn nur wenn der Anrufer klar und deutlich spricht, kann der Leitstellendisponent sie auch verstehen. Darüber hinaus gilt dann die Fünf-W-Regel.
Wo ist es passiert?
Wichtig ist es, die genaue Adresse mit Straße, Hausnummer, Stockwerk, Ort und Ortsteil zu nennen. Sascha Mardorf, Leiter der Erste-Hilfe-Ausbildung beim ASB-Regionalverband Kassel-Nordhessen, erklärt, dass dies besonders wichtig sei, wenn der Notruf vom Handy abgesetzt werde. Denn: „Befindet man sich auf den Landkreisgrenzen, kann es vorkommen, dass der Notruf bei der ‚Nachbarleitstelle‘ eingeht. Dann wird der Anrufer zur korrekten Leitstelle weiterverbunden.“
Den Notfallort leichter finden
Wenn möglich sollte sich jemand an die Straße stellen, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes einweist, oder man sollte anderweitig auf sich aufmerksam machen, indem beispielsweise die Hausbeleuchtung eingeschaltet wird. So findet der Rettungsdienst leichter und schneller zu seinem Einsatzort. Denn im Notfall zählt jede Sekunde.
Was ist passiert?
Wichtig ist laut Sascha Mardorf auch, kurz und präzise zu beschreiben, was sich ereignet hat und um welche Verletzungen oder Erkrankungen es sich handelt. Zum Beispiel: Sturz im Bad und Bein verletzt. So wissen die Leitstelle und auch die Rettungsdienstkräfte, um was es geht.
Wie viele Betroffene?
Grundsätzlich ist auch die Angabe notwendig, wie viele Personen betroffen sind. Zum Beispiel: Unfall mit zwei Fahrzeugen und vier Verletzten. Hat es einen Verkehrsunfall gegeben, sei es für die Leitstelle auch wichtig zu erfahren, ob sich noch Personen im Fahrzeug befinden, diese eventuell eingeklemmt oder noch in Gefahr sind, sagt der Erste-Hilfe-Ausbilder.
Wer ruft an?
Er weist auch darauf hin, stets den Vor- und Nachnamen sowie die Telefonnummer anzugeben, damit im Zweifel oder bei Rückfragen von der Leitstelle aus angerufen werden kann. Angaben wie diese können in der Aufregung und aus Sorge um andere Menschen jedoch schnell vergessen werden.
Wichtige Regel: Warten
Und es gelte noch eine weitere wichtige Regel zu beherzigen: Warten. Und zwar auf Rückfragen aus der Leitstelle. Denn nicht immer ist alles Gesagte gut zu verstehen. Falls Angaben nicht vollständig sind, wird der Leitstellendisponent gezielt danach fragen. Wenn er alle Informationen hat, wird er den Anrufer bitten aufzulegen und die erforderlichen Einsatzkräfte an den Notfallort schicken.
Die fünf „W“ für den Notruf im Überblick
● Wo ist es passiert?
● Was ist passiert?
● Wie viele Betroffene?
● Wer ruft an?
● Warten auf Rückfragen